Mag. Franz Doppelhofer
Rechtsanwalt spezialisiert auf Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Baumängel, Anerbenrecht, Strafrecht, Verwaltungsstrafverfahren
16/10/2026
🏡 Das Gartenhaus steht seit 30 Jahren. Nur die Baubewilligung fehlt! 😅
Der Sepp hat ein schönes Haus in der Steiermark. Einen gepflegten Garten, ein paar Obstbäume und hinten beim Zaun ein Gartenhaus.
Dort stehen der Rasenmäher, die Gartengeräte und natürlich auch ein Kühlschrank. Man weiß ja nie, wann Besuch kommt. 🍺
Das Gartenhaus steht seit 30 Jahren. Niemand hat sich jemals darüber aufgeregt. Nicht einmal der Nachbar.
Jetzt will der Sepp sein Haus verkaufen.
Der Käufer schaut sich alles an. Das Haus gefällt ihm, der Garten auch. Besonders das Gartenhaus.
Dann fragt er: „Gibt's dafür eigentlich eine Baubewilligung?“
Der Sepp lacht: „Geh bitte! Das steht seit 30 Jahren da!“
Nur leider ist das keine Antwort auf die Frage. Für manche Gartenhäuser ist eine Baubewilligung erforderlich.
Denn ein Gebäude wird nicht automatisch legal, nur weil es schon lange steht.
Auch nach 30 oder 40 Jahren kann eine fehlende Baubewilligung zum Problem werden. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Abbruchauftrag.
Und das betrifft nicht nur den Sepp. Auch der Käufer kann später seine Überraschung erleben.
🏡 Deshalb mein Tipp: Wer ein Haus kauft, sollte nicht nur ins Grundbuch schauen, sondern auch prüfen, ob die vorhandenen Gebäude baurechtlich in Ordnung sind.
Denn ein Gartenhaus kann beim Kauf durchaus eine nette Zugabe sein.
Ein Abbruchbescheid eher weniger. 😉
09/10/2026
🚗 Helmut, sein Jaguar und der Gerichtsvollzieher
Helmut fährt einen schönen Jaguar. Groß, bequem, ordentlich motorisiert. Ein Auto, um das ihn manche beneiden. 😎
Gekauft hat Helmut den Jaguar allerdings nicht. Er hat ihn geleast. Jeden Monat bezahlt er brav seine Leasingrate.
Nur mit den anderen Rechnungen klappt es nicht mehr so gut. Helmut hat Schulden. Ein Gläubiger verliert die Geduld, geht vor Gericht und schickt schließlich den Gerichtsvollzieher.
Der steht eines Tages vor Helmuts Haus und entdeckt den Jaguar in der Einfahrt.
Ein schönes Auto! Da lässt sich vielleicht etwas Geld holen. 💰
Also wird der Jaguar gepfändet.
Helmut ist empört. 😳
„Das geht doch gar nicht! Der Jaguar gehört mir überhaupt nicht. Das ist ein Leasingauto!“
Und damit hat Helmut sogar recht.
Nur interessiert den Gerichtsvollzieher zunächst vor allem, dass der Jaguar bei Helmut steht und von ihm benutzt wird. Wem das Auto tatsächlich gehört, lässt sich nicht immer sofort feststellen.
Helmut denkt sich: „Sollen sie ihn ruhig pfänden. Das Auto gehört ohnehin der Leasinggesellschaft. Die werden das schon regeln.“
Und genau da macht Helmut seinen großen Fehler! ❗
Denn was Helmut nicht weiß: Die Leasinggesellschaft wird von der Pfändung nicht automatisch verständigt!
Der Gerichtsvollzieher informiert sie nicht von sich aus. Auch das Gericht schickt ihr nicht einfach eine Nachricht.
Die Leasinggesellschaft weiß daher möglicherweise überhaupt nicht, dass ihr Jaguar gepfändet wurde.
Und solange sie nichts davon weiß, kann sie auch nichts dagegen unternehmen.
Dabei steht in Leasingverträgen regelmäßig ausdrücklich, dass der Leasingnehmer die Leasinggesellschaft sofort verständigen muss, wenn das Fahrzeug gepfändet wird.
Diese Pflicht trifft Helmut!
Er muss der Leasinggesellschaft mitteilen, dass ihr Fahrzeug gepfändet wurde. Dann kann diese ihr Eigentum nachweisen und gegen die Pfändung vorgehen.
Versäumt Helmut diese Verständigung, kann es für ihn teuer werden. Zusätzliche Kosten und sogar Schadenersatzforderungen sind möglich. 💸
⚠️ Deshalb gilt für alle, die ein Leasingauto fahren:
👉 Wird Ihr Fahrzeug gepfändet, sagen Sie dem Gerichtsvollzieher sofort, dass es sich um ein Leasingauto handelt.
👉 Und vor allem: Verständigen Sie unverzüglich Ihre Leasinggesellschaft!
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass das Gericht oder der Gerichtsvollzieher das für Sie erledigt.
⚖️ Mag. Franz Doppelhofer | Rechtsanwalt
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01/10/2026
💶 30 Euro extra am Tag – und plötzlich will das Finanzamt mitnaschen
Stellen wir uns Peter vor. 👷♂️
Peter wohnt in Graz und arbeitet weit weg von zu Hause. Jeden Montag fährt er los. 🚗 Unter der Woche arbeitet und übernachtet er dort. Am Wochenende fährt er heim.
Dafür bekommt er zusätzlich zum Lohn Geld für Essen und Übernachtung:
Tagesgeld und Nächtigungsgeld. Viele sagen einfach „Diäten“. 💶
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses Geld steuerfrei ausbezahlt werden.
Peter arbeitet dort aber nicht nur ein paar Tage.
Ein Monat.
Drei Monate.
Sechs Monate. 📅
Dann wird es interessant.
Wer sehr lange immer am gleichen Ort arbeitet, ist steuerlich irgendwann nicht mehr wirklich „unterwegs“.
Das Finanzgericht sagt vereinfacht:
👉 Nach sechs Monaten am selben Einsatzort ist Schluss mit steuerfrei.
Peters Chef hat eine Idee: 💡
Sechs Monate arbeiten.
Zwei Wochen Pause.
Dann wieder zurück.
Und die sechs Monate beginnen von vorne?
❌ Leider nein.
Eine kurze Pause drückt bei der Steuer nicht auf die Reset-Taste. Auch einige Wochen Unterbrechung lassen die bisherige Zeit grundsätzlich nicht verschwinden.
Peter darf Urlaub machen. 🏖️
Seine Steueruhr macht deshalb noch lange keinen Urlaub. ⏰😉
Ob diese Sechsmonatsgrenze bei überlassenen Arbeitskräften tatsächlich so anzuwenden ist, beschäftigt derzeit den Verwaltungsgerichtshof.
Bis dahin gilt jedenfalls: Eine kurze Unterbrechung ist kein verlässlicher Weg zurück zu steuerfreien Tages- und Nächtigungsgeldern.
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27/09/2026
🚗💥 Der BMW hatte einen Unfall.
Er steht in der Werkstatt. Der Mechaniker schaut ihn an und sagt:
🔧 „Den reparieren wir.“
Dann kommt die Versicherung:
📄 „Totalschaden.“
Ähm … was jetzt? 😳
Schauen wir auf die Zahlen:
🚙 Der BMW war vor dem Unfall 34.800 Euro wert.
🔧 Die Reparatur kostet rund 33.300 Euro.
Und genau das ist wichtig: Die Reparatur kostet weniger als ein vergleichbares Auto.
Wer den BMW tatsächlich fachgerecht reparieren lässt, kann daher grundsätzlich die Reparaturkosten verlangen. Die Versicherung kann ihn nicht einfach auf eine Totalschadenabrechnung verweisen. Nach der Rechtsprechung können sogar Reparaturkosten, die den Fahrzeugwert geringfügig übersteigen, noch ersatzfähig sein.
Warum ist das so wichtig?
Bei einer Totalschadenabrechnung schaut die Rechnung ganz anders aus:
💶 Wert vor dem Unfall: 34.800 Euro
💥 Wert des kaputten BMW: 12.000 Euro
➡️ Versicherung zahlt: 22.800 Euro
Den beschädigten BMW behält man – oder man verkauft ihn.
Wer aber seinen BMW behalten und reparieren möchte, hat damit ein Problem: Die 22.800 Euro reichen für eine Reparatur um 33.300 Euro nicht.
👉 Deshalb bei „Totalschaden“ nicht vorschnell zustimmen. Gerade wenn Reparaturkosten und Fahrzeugwert knapp beieinanderliegen, können ein paar Zahlen mehr als 10.000 Euro Unterschied machen.
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20/09/2026
20 km/h durch die Steiermark – die anderen können ja überholen. 🚗🐌
Es gibt Menschen, die fahren auf der Bundesstraße 100 km/h. Andere fahren 80. Und dann gibt es eine Steirerin, die das alles deutlich entspannter angeht. 😎
Sie fährt auf der Bundesstraße auch einmal 20 km/h.
Im Ortsgebiet und auf Landesstraßen steigert sie das Tempo immerhin auf ungefähr 40 km/h. 🚗💨
Und wenn es ihr notwendig erscheint, bleibt sie einfach auf der Fahrbahn stehen. 🛑
Das ist aber kein Problem.
Die anderen können ja überholen. 🤷♀️
So beschreibt eine Steirerin ihr Fahrverhalten im Zuge einer amtsärztlichen Untersuchung.
Auch sonst hat sie eine klare Vorstellung von ihrer Gesundheit. Eine empfohlene psychiatrische Medikation nimmt sie nicht. Sie tut ihr nicht gut.
Und die psychiatrische Diagnose?
Auch erledigt. ✅
Sie ist nach eigener Einschätzung daraus „herausgewachsen“.
Nur die Amtsärztin teilt den Optimismus nicht und erklärt sie für nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu lenken.
Also geht die Sache zum Landesverwaltungsgericht Steiermark. ⚖️
Dort endet die Geschichte leider ohne Führerschein.
Aber vielleicht auch mit einer kleinen Erkenntnis für den steirischen Straßenverkehr:
Wer mit 20 km/h auf der Bundesstraße unterwegs ist, hat jedenfalls eines nicht: Stress. 🐌😎
Und ja – diese Geschichte steht tatsächlich in einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark. ⚖️
LVwG Steiermark 10.06.2026
LVwG 42.17-1925/2026-7
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13/09/2026
🏠 Sozialunterstützung bezogen. Haus an die Tochter verschenkt. Zufall beim Zeitpunkt?
Eine aktuelle Entscheidung des LVwG Steiermark liefert Stoff für eine durchaus grundsätzliche Diskussion.
Eine Frau hat von 2022 bis 2025 insgesamt EUR 51.840,92 Sozialunterstützung erhalten. Gleichzeitig war sie Eigentümerin eines Einfamilienhauses. Das ist grundsätzlich kein Widerspruch: Weil sie selbst darin wohnte, musste das Haus während des Leistungsbezugs nicht verwertet werden.
Nach mehrjährigem Bezug wollte die Stadt Graz ihre Ersatzforderung aber für später absichern – und zwar auf dieser Liegenschaft.
Dann wird die zeitliche Abfolge interessant:
📌 26.11.2025: Bescheid über EUR 51.840,92 samt Sicherstellung auf der Liegenschaft.
📌 02.12.2025: Zustellung an die Eigentümerin.
📌 Danach: Sie bekämpft den Bescheid beim LVwG.
📌 21.04.2026: Während dieses Verfahrens schenkt sie das Haus ihrer Tochter.
Nach den eigenen Angaben der Frau hatte die Liegenschaft einen Verkehrswert von rund EUR 240.000.
Die Übertragung hatte noch einen Haken: Als das LVwG entschied, war die Tochter noch nicht als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Rechtlich gehörte die Liegenschaft daher weiterhin der Mutter. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
Das Gericht hat nicht festgestellt, dass mit der Schenkung der Zugriff auf das Vermögen verhindert werden sollte. Einen „Sozialbetrug“ hat das LVwG ebenfalls nicht festgestellt.
Aber die zeitliche Abfolge darf zumindest nachdenklich machen:
Die öffentliche Hand fordert mehr als EUR 51.000 zurück und will diese Forderung auf einem Haus absichern. Die Eigentümerin bekämpft das. Wenige Monate später und während das Verfahren darüber läuft, schenkt sie genau dieses Haus ihrer Tochter.
🤔 Zufall? Andere nachvollziehbare Gründe? Oder sollte Vermögen dem Zugriff für die bezogene Sozialunterstützung entzogen werden?
Und unabhängig davon, was im konkreten Fall tatsächlich beabsichtigt war, bleibt die grundsätzliche Frage:
Ist eine solche Vorgangsweise gegenüber der Allgemeinheit redlich?
Das Gesetz gibt darauf jedenfalls eine bemerkenswerte Antwort: Selbst eine vollständig durchgeführte Schenkung muss die Sache nicht erledigen. Das LVwG weist ausdrücklich darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch die Tochter als Geschenknehmerin ersatzpflichtig werden könnte.
💬 Wie sehen Sie das?
Ist eine Vermögensübertragung in einer solchen Situation legitime Gestaltung – oder ist dort eine Grenze erreicht, an der die Gemeinschaft zu Recht sagt: Wer Sozialunterstützung erhält und über entsprechendes Vermögen verfügt, soll dieses nicht innerhalb der Familie dem späteren Ersatz entziehen können?
Mag. Franz Doppelhofer
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06/09/2026
56.640 Euro an der Kassa vorbeigeschleust – als Kellner.
Ein durchaus bemerkenswerter Fall aus der steirischen Strafjustiz:
Der Gast bestellt, konsumiert und bezahlt bar. Eigentlich ein völlig gewöhnlicher Vorgang im Gasthaus.
Nur eines passiert nicht: Der Verkauf wird nicht in die Kassa eingegeben.
Genau so ging ein Kellner nach den Feststellungen des Gerichts immer wieder vor. Das Bargeld kam zunächst in die Kassa oder in seine Kellnerbrieftasche. In einem unbeobachteten Moment nahm er das nicht verbuchte Geld an sich.
Nicht einmal. Nicht zweimal. Sondern über einen Zeitraum von rund zwei Jahren.
Viele einzelne Beträge – und am Ende eine erstaunliche Summe:
56.640 Euro.
Der Fall landete beim Landesgericht Leoben. Der Kellner wurde wegen Veruntreuung zu 12 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die gesamte Strafe wurde unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Und das Geld?
Die 56.640 Euro darf er natürlich nicht behalten. Das Gericht erklärte diesen Betrag für verfallen. Vereinfacht gesagt: Der finanzielle Vorteil aus der Straftat soll ihm nicht bleiben. Soweit er den Schaden seinem Arbeitgeber ersetzt, wird das berücksichtigt; andernfalls kann der entsprechende Betrag an den Staat zu zahlen sein.
Der Kellner brachte unter anderem vor, er habe das Geld gar nicht für sich selbst verwendet, sondern an Freunde weitergegeben.
Auch das half ihm nicht.
Er zog mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde bis zum Obersten Gerichtshof – ohne Erfolg.
Aus vielen kleinen, unauffälligen Bargeldbeträgen waren am Ende 56.640 Euro Schaden und zwölf Monate Freiheitsstrafe geworden.
Manchmal beginnt ein großes Strafverfahren ganz unspektakulär – mit einem Gast, einer Rechnung und einem Betrag, der nicht in der Kassa landet.
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04/09/2026
🚗 Auto weg = Autodiebstahl? Nicht unbedingt!
Jemand nimmt ohne Erlaubnis ein fremdes Auto und fährt damit davon.
Diebstahl? Das kommt darauf an, was er mit dem Auto vorhat.
👉 Nur eine „Spritztour“:
Wer ein fremdes Auto ohne Erlaubnis nur vorübergehend benutzen will, begeht grundsätzlich unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs.
Strafrahmen: grundsätzlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 6 Monate.
👉 Auto stehlen und behalten oder verwerten:
Will sich der Täter das Fahrzeug dagegen aneignen und sich dadurch bereichern, liegt Diebstahl vor.
Ist das Auto mehr als 5.000 Euro wert, handelt es sich um schweren Diebstahl.
Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
⚖️ 6 Monate oder 3 Jahre – ein erheblicher Unterschied.
Entscheidend ist also nicht nur, dass jemand mit einem fremden Auto davonfährt, sondern vor allem, was er damit vorhatte.
Auch der Wert des Fahrzeugs kann entscheidend sein: Bei einem Diebstahl kann die Grenze von 5.000 Euro den Strafrahmen deutlich erhöhen. Beim bloß unbefugten Gebrauch spielt diese Wertgrenze dagegen keine entsprechende Rolle.
Nicht jede unerlaubte Spritztour ist daher automatisch ein Autodiebstahl.
Und genau hier setzt eine gute Strafverteidigung an: Lassen Sachverhalt und Beweislage es zu, wird sie darauf hinarbeiten, dass eine bloß vorübergehende Benutzung und damit unbefugter Gebrauch statt Diebstahl angenommen wird.
Denn gute Verteidigung bedeutet auch, die rechtlich günstigere Beurteilung eines Sachverhalts konsequent herauszuarbeiten – und damit für den Klienten einen erheblichen Unterschied zu erreichen.
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02/09/2026
Leasingraten nicht mehr bezahlt – und das Auto einfach behalten?
Keine Raten mehr zahlen. Das Fahrzeug nicht zurückgeben. Und es stattdessen im Ausland verstecken und weiterfahren?
Genau mit einem solchen Fall hatte sich der Oberste Gerichtshof zu beschäftigen. Tatsächlich ging es sogar um mehrere Fahrzeuge.
Nachdem die vereinbarten Raten nicht mehr bezahlt worden waren, wurden die Verträge aufgelöst und die Fahrzeuge zurückgefordert.
Doch zurückgegeben wurden sie nicht.
Nach den Feststellungen des Gerichts wurden die Fahrzeuge vielmehr verborgen und im Ausland weiter benutzt.
Was vielleicht nach einem Streit mit der Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft klingt, endete vor dem Strafgericht: Der Angeklagte wurde wegen Veruntreuung verurteilt. Seine Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof blieb erfolglos.
Wichtig ist dabei: Wer seine Leasingrate nicht bezahlt, begeht deshalb noch keine Veruntreuung.
Strafrechtlich heikel wird es, wenn ein fremdes Fahrzeug trotz Rückgabepflicht bewusst dem Eigentümer vorenthalten und wie ein eigenes behandelt wird.
Aus einem Zahlungsproblem kann so ein Strafverfahren werden.
OGH 12.06.2025, 14 Os 45/25m
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01/09/2026
U-Haft über den Geschäftsführer verhängt.
Ich habe es ja damals schon gesagt.
Kika/Leiner Insolvenz ⚠️
Anzahlung verloren? 💸 Das könnte ein Weg sein:
Nimmt ein Unternehmen zu einem Zeitpunkt Anzahlungen entgegen, zu dem mit einer Insolvenz bereits zu rechnen ist, täuscht es die Kunden über seine Fähigkeit, ein leistungsfähiger Vertragspartner zu sein. Das kann ein Betrug nach dem Strafgesetzbuch sein ⚖️.
Falls das so festgestellt wird, haften der oder die Geschäftsführer von Kika/Leiner mit ihrem Privatvermögen 💼.
Je knapper vor der Pleite Ihre Anzahlung entgegengenommen worden ist, desto wahrscheinlicher kann eine Geschäftsführerhaftung geltend gemacht werden. 📉
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